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Lebendige Schul-Autonomie:

Freie,
selbstverwaltete Bildungseinrichtungen können nicht verordnet werden,
sie entstehen immer aus freier Initiative und einem engagierten
Verantwortungsbewusstsein. Waldorfschulen arbeiten auf der Basis der
verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte der
Erziehungsfreiheit, der Privatschulfreiheit und des Elternrechts.
"Die Lehrfreiheit ist die Bedingung und menschliche Voraussetzung für
die glaubwürdige Erfüllung des Auftrages "Erziehung zur Freiheit"
(Zitat genehmigter Lehrplan).
Schulerhalter ist in der Regel ein Schulverein, ein freier
Zusammenschluss von Eltern und Lehrern auf Basis des
Staatsgrundgesetzes.
Die Schulleitung in organisatorischen und finanziellen Bereichen
obliegt dem Schulvereinsvorstand (bestehend aus Vertretern des
Kollegiums und der Elternschaft). Dieser ist dem höchsten
Vereinsorgan, der Generalversammlung, rechenschaftspflichtig.
Die Schulleitung in allen pädagogischen Fragen obliegt dem
Lehrerkollegium. Es gibt keinen Direktor. |