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Zur Finanzierung der Rudolf
Steiner- und Freien Waldorfschulen
Situation in Österreich
Das Privatschulgesetz 1962, Abschnitt IV, verfügt die Trennung von
konfessionellen Privatschulen und Privatschulen in freier Trägerschaft. Die
konfessionellen Privatschulen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der
Personalkosten durch den Staat. Für die anderen Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht (dazu zählen alle 12 Waldorfschulen mit ihren rund 2400
Schülern in 7 österreichischen Bundesländern) besteht hingegen lediglich die
Möglichkeit einer Gewährung von Subventionen zum Personalaufwand, je nach
Maßgabe des geltenden Bundesfinanzgesetzes.
Ebenso keinen gesetzlichen Anspruch gibt es auf Zuschüsse zum
Schulsach-aufwand und zu den Baukosten. Für die Waldorfschulen gilt somit:
Die Gewährung von Zuschüssen liegt ausschließlich im Ermessen des
Unterrichtsministeriums, der Gemeinden und Bundesländer, obwohl an allen
Rudolf Steiner- und Freien Waldorfschulen die allgemeine Schulpflicht
abgeleistet werden kann und - laut Lehrplanvergleich - die fast vollständige
Gleichstellung (die Unterstufe ist völlig gleichgestellt) mit einem
Oberstufenrealgymnasium bescheinigt wurde - ein Beweis dafür, dass die
Waldorfschule eine Entlastung des staatlichen Schulwesens darstellt.
Die österreichischen Waldorfschulen sind nach den katholischen Schulen die
zweitgrößte Privatschulinitiative.
Finanzielle Realität in den Österreichischen Waldorfschulen
Die öffentliche Förderung der Waldorfschulen liegt durchschnittlich bei 20%.
Die Kosten der Schulen werden hauptsächlich durch sozial gestaffelte
Schulbeiträge der Eltern abgedeckt, wobei in einem Gespräch mit Vertretern
der Beitragsgruppe die individuellen Möglichkeiten seitens der Eltern
ermittelt werden.
Die monatlichen Elternbeiträge tragen 60-80% der anfallenden Kosten
(Personal- und Betriebskosten).
Die Differenz zwischen den notwendigen Ausgaben und den geleisteten
Elternbeiträgen muss zunehmend durch Sondermaßnahmen (Basar, Flohmarkt,
Buffet...) bzw. Zuschüsse der öffentlichen Hand ausgeglichen werden.
Können die Defizite nicht durch oben genannte Sondermaßnahmen abgedeckt
werden, so müssen in letzter Konsequenz außerordentliche Sonderzahlungen
seitens der Eltern erbeten oder verlangt werden.
Die Lehrergehälter sind aufgrund der begrenzten Zahlungskraft der Eltern
niedriger als in den staatlichen Schulen. Um den Fortbestand der Schulen zu
sichern, werden von beiden Seiten Opfer erbracht.
Seit vielen Jahren werden kleine Reparaturen und Sanierungen vielfach in
Eigenregie von Eltern und Mitarbeitern erbracht. Zur Umsetzung mittlerer und
größerer Bauvorhaben wurden verschiedene Finanzierungskonzepte erprobt
(Bürgengemeinschaften, Tilgungsgemeinschaften). |